5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE FERIENWOHNUNGSAGENTUR Die Ferienwohnungsagentur kann in folgenden Fällen den Mietvertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter ungeachtet unserer Abmahnungen (auch die der uns
vertretenden Personen) sich in solchem Maße vertrags- widrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis. Erstattungen
erfolgen in diesen Fällen nur in dem Umfang der Ferienwohnungsagentur von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
6. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT Ist der Mietvertrag infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt beeinträchtigt, so können so- wohl Sie als auch die Ferienwohnungsagentur den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag vom Mieter gekündigt und die Begründung hierfür nur aus nicht belegbaren Vermutungen
bestehen, so kann die Ferienwohnungsagentur für die bereits erbrachte Leistung, bzw für die getätigte Buchung eine angemessene Entschädigung verlangen. Siehe Rücktrittsbestimmungen. 7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG: Nehmen Sie die Leistung in
Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Ein Erstattungsanspruch besteht jedoch
nicht. 8. HAFTUNG DES MIETERS: Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Nachteile, welche der Ferienwohnungsagentur durch die Nichtbeachtung der örtlichen Bestimmungen entstehen 9. HAFTUNG DES VERMIETERS Die Ferienwohnungsagentur haftet im Rahmen
der Sorgfalts- pflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die Richtigkeit der Beschreibung der Unterkünfte, jedoch nicht für die An- gaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von der Ferien- wohnungsagentur
herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
10. FREMDLEISTUNG Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht (z.B. Linienflug) und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis aus- gestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung darauf hingewiesen wird. Wir haften
daher nicht für die Erbringung der Beförderungslei- stung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh- men. Für Nachteile, welche durch Flugplanänderungen,
Verspätungen, verloren gegangenem Gepäck, etc. entstehen, kann die Ferienwohnungsagentur nicht haftbar gemacht werden. Ansprüche müssen in diesen Fällen bei den Linienfluggesellschaften direkt angemeldet werden. Eine
Minderung des Mietpreises der Ferienwohnung, bzw. des Mietwagenpreises kann daraus nicht abgeleitet werden.
11. ZUR GEMIETETEN UNTERKUNFT Das gemietete Haus / die Wohnung wird dem Mieter im ordentlichen, sauberen Zustand
übergeben. Nach Beendigung der Mietzeit sollte das Mietobjekt im aufgeräumten Zustand dem Vermieter oder dessen Vertreter zurückgegeben werden. Die Endreinigung ist, wenn in der Beschreibung nicht an der angegeben im
Mietpreis bereits enthalten. Ausgenommen davon ist eine außergewöhnliche Verschmutzung. Die entstehenden Mehrkosten für eine Sonderreinigung sind vom Mieter zu tragen, bzw. werden von der Kaution in Abzug gebracht.
12. KAUTION: Bei
der Schlüsselübergabe obliegt es dem Vermieter, eine Kaution zu verlangen. Diese kann in Bar, mit Traveller-Scheck oder auch teilweise mittels einer Kreditkarte hinterlegt werden. 13. DATENSCHUTZ Alle personenbezogenen Daten, die Sie der
Ferienwohnungsagentur zur Abwicklung Ihrer Buchung zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. |