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Kabinett beschließt IAO Übereinkommen über schlimmste Formen der Kinderarbeit
zu ratifizieren
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation
vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit beschlossen und der Stellungnahme zu der
ergänzenden Empfehlung Nr. 190 zugestimmt.
Das Übereinkommen setzt die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation
fort, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit weltweit zu beseitigen. Es stellt
insoweit eine Ergänzung des von Deutschland ebenfalls ratifizierten
Übereinkommens Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung von 1973 dar. Das neue Übereinkommen strebt unverzügliche und
umfassende Maßnahmen, auch strafrechtlicher Art, zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit an. Das Übereinkommen verlangt, die Kinder
möglichst schnell aus jeder Arbeit dieser Art herauszuholen, ihnen eine
unentgeltliche Grundbildung zu gewähren und dabei die sozialen Bedürfnisse der
jeweiligen Familien nicht zu verkennen. Zudem verkennt das Übereinkommen nicht,
dass Kinderarbeit zu einem großen Teil durch Armut verursacht wird und dass die
langfristige Lösung des Problems in nachhaltigem Wirtschaftswachstum liegt, das
zu sozialem Fortschritt, insbesondere zu Linderung von Armut und zu universeller
Bildung führt.
Deutschland hat bereits 1991 die Bedeutung dieses Ansatzes im Kampf gegen die
Kinderarbeit erkannt und das Internationale Programm zur Beseitigung der
Kinderarbeit (International Programme on Elemination of Child Labour - IPEC),
bei der Internationalen Arbeitsorganisation angestoßen. Seit 1991 hat
Deutschland dieses Programm mit insgesamt 81,9 Mio. DM gefördert.
Die Ziele von IPEC sind dabei unter anderem:
- Herauslösen der Kinder aus dem Arbeitsprozess und ihre Befreiung aus
unfreien Beschäftigungssituationen (Schuldknechtschaft) und Ermöglichen
von Schulausbildung durch regelmäßigen Schulbesuch und Ausbildung für
eine spätere Berufstätigkeit,
- soweit ein Herauslösen aus dem Arbeitsprozess nicht möglich ist,
Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kinder,
- die Verbesserung der Fähigkeiten von Regierungen, Sozialpartnern und
Nichtregierungsorganisationen hinsichtlich der Formulierung, Durchführung
und Beurteilung von Politik und Programmen gegen Kinderarbeit oder zum
Schutz arbeitender Kinder,
- eine Veränderung der Einstellung aller gesellschaftlicher Gruppen, die
Kinderarbeit bisher als unabänderlichen Bestandteil der sozioökonomischen
und kulturellen Strukturen angesehen haben, durch
Bewusstseinsbildungsprogramme.
Wie auch im neuen Übereinkommen gefordert, sollen die Kinder vor allem auf
Dauer an einer Schul- und späteren Berufsausbildung teilnehmen, damit sie so,
aus dem unheilvollen Kreislauf von mangelnder Ausbildung, Armut,
Bevölkerungswachstum und daraus erneut resultierender Kinderarbeit
herausgelöst werden. (Quelle BMA - 21.02.2001)
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