Visa- und Einreisebestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Auf Grund der vielen Anfragen zu Visabestimmungen und
Aufenthaltsgenehmigungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland,
veröffentlichen wir hier einen Überblick über gesetzliche Regelungen und
Verfahrensweisen, die bei der Antragstellung vor und nach der Einreise zu beachten
sind. |
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| Einige Worte des Dankes an die deutschen
Auslandsvertretungen und an das Auswärtige Amt
Beantragung eines Schengen Visums für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen Visum für einen Aufenthalt über 3 Monate (Nationales deutsches Visum) Visum für Einladung einer Au-pair Visum für eine Arbeitsaufnahme in der BRD Visum, allgemeine Verfahrensweisen Visum für den Ehegattennachzug - Einreise in die BRD Adoption von Minderjährigen in Thailand Formular - Antrag auf ein Visum * Formular - Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis * Merkblatt über Verpflichtungserklärung - gemäß § 98 Ausländergesetz Krankenversicherungen für
ausländische Gäste Eigenständiges Aufenthaltsrecht - für ausländische Ehefrauen Änderung im Ausländerrecht - Gesetzestext Ausländergesetz der BRD zuletzt geändert m.W.v. 1.1.2000 - 176kb Ausländergebührenverordnung (AuslGebVO) Durchführungsverordnung zum AuslG (DVAuslG) Kabinett stimmt Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen über die Freizügigkeit zu Pressespiegel - vom 21.1.2001 zum Thema Kinderarbeit (* Nach Auskunft der deutschen Botschaft in Bangkok, kann der Computerausdruck offiziell zur Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis benutzt werden. Allerdings ist zur Beantragung des Visums unbedingt die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.) |
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Last modified: 7.04.2001