Visum für einen
Aufenthalt über 3 Monate
(Nationales deutsches Visum) |
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Angaben ohne Gewähr |
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| Bei Beantragung wird gebeten, folgende
Unterlagen persönlich vorzulegen (eine Antragstellung auf dem Post-, Fax- bzw.
E-Mail-Weg ist nicht möglich): |
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| 1. |
Ein vollständig ausgefüllter Antrag in doppelter Ausführung
(Formulare bei der Botschaft erhältlich) |
| 2. |
Gültiger
Reisepass (Original mit zwei Kopien) |
| 3. |
2
Passbilder |
| 4. |
Gesundheitszeugnis (Original und 2 Kopien - entfällt bei Kindern
unter 16 Jahren) |
| 5. |
Finanzierungsnachweis des geplanten Aufenthalts (Kann bei
Familienzusammenführung direkt gegenüber der Ausländerbehörde abgegeben werden, wenn
die Bezugsperson einen Wohnsitz in Deutschland hat) |
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Die
Botschaft kann auf der Vorlage mehrerer, unterschiedlicher Nachweise bestehen und behält
sich vor, auch solche Nachweise zu verlangen, die nicht im Merkblatt aufgeführt sind. |
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| In den folgenden Fällen sind
zusätzlich nachstehend bezeichnete Unterlagen erforderlich: |
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BEI ANGESTREBTEM STUDIUM IN DEUTSCHLAND:
- Zulassungsbescheid oder Bewerbungsbestätigung |
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BEI BEABSICHTIGTER ARBEITSAUFNAHME:
- Arbeitsvertrag (Original und 2 Kopien).
- Zeugnisse des früheren Arbeitgebers (Original und 2 Kopien). |
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BEI BEABSICHTIGTER BERUFSAUSBILDUNG:
- Ausbildungsvertrag (Original und 2 Kopien). |
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FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG:
- Heiratsurkunde nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (2 Kopien). |
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FAMILIENNACHZUG:
- Geburtsurkunde nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (2 Kopien).
- Nachweis des Sorgerechts nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (2 Kopien). |
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BEI BEABSICHTIGTER EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND:
- Vorlage aller für die Eheschließung erforderlichen
- Unterlagen (siehe Merkblatt über Eheschließung). |
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| Für die Punkte 4. - 6. ist die
Vorlage eines Finanzierungsnachweises bei der Botschaft nicht erforderlich, da dieser in
aller Regel von der Ausländerbehörde direkt entgegen genommen wird. |
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| Die Botschaft leitet den
Visumsantrag mit allen Unterlagen an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
weiter. Das Visum kann erst erteilt werden, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde bei
der Botschaft eingegangen ist. Dieses Verfahren kann 2 Monate dauern. Der Antragsteller
wird über die Entscheidung schriftlich benachrichtigt. |